
GRAPHIC & MOTION DESIGN
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GRAPHIC & MOTION DESIGN
Vertragsdetails - Vorformulierung zur öffentlichen Einsicht
Vertragsvereinbarung für [Name des Produkts]
Im folgenden Dokument wird das generische Maskulinum als neutrale Form der Anrede verwendet.
Diese Vereinbarung wird geschlossen zwischen FX BY ALEX, nachfolgend “Designer” genannt und [Name des Kunden], nachfolgend “Kunde” genannt.
I. Vereinbarte Arbeit
Der Designer wird in vollem Umfang die Arbeit ausführen, die zuvor im schriftlichen Angebot vereinbart wurde. Dieses Angebot wird anhand eines zuvor erfolgten Erstgesprächs erstellt. Änderungen erfolgen schriftlich und müssen von beiden Parteien schriftlich bestätigt werden.
Das finale, von beiden Parteien schriftlich bestätigte Angebot mit der Nummer XXXX ist am [XX.XX.XX] über die vom Kunden zur Verfügung gestellten Kommunikationswege übermittelt worden und wurde am [XX.XX.XX] vom Kunden schriftlich bestätigt. Mit Annahme dieses Angebots stellt der Kunde einen Auftrag an den Designer. Die hier aufgeführten Bedingungen gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Jedwede Arbeit über die im Angebot vereinbarte Formulierung hinaus gilt als zusätzliche Arbeit für den Designer und wird somit als neuer Auftrag mit eigenem Angebot und eigener Abrechnung zwischen dem Kunden und dem Designer behandelt.
II. Geliefertes Produkt
Der Designer wird dir in I. genannte Arbeit bis zum im Angebot vereinbarten Datum [XX.XX.XX] vollständig über die vom Kunden zur Verfügung gestellten Kommunikationswege übermitteln. Jedwede berechtigter Grund für einen Verzug des Datums muss dem Kunden frühzeitig schriftlich mitgeteilt werden. Sollte es zu einer Überschreitung der Lieferfrist kommen, die vom Designer verschuldet wurde, so kann ein Rabatt auf den Endpreis gewährt werden.
Ab dem Datum [XX.XX.XX], bzw. falls die Arbeit früher abgeschlossen sein sollte und dementsprechend zu einem früheren Zeitpunkt an den Kunden übermittelt werden konnte, beginnt die Feedback-Phase (III.).
Die elektronische Übermittlung bzw. der Versand per Post erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Der Auftragnehmer haftet nicht für eine evtl. Beschädigung oder den Verlust.
III. Feedback-Phase
In dieser zweiten Projektphase ist der Kunde berechtigt, in dem in I. vereinbarten Zeitraum von XX Wochen so oft mit Änderungswünschen an der Arbeit auf den Designer zuzukommen, wie im Vertrag unter I. vereinbart. Als eine Feedback-Runde zählen jeweils alle zum selben Zeitpunkt schriftlich geäußerten Änderungswünsche am Produkt und die darauf folgende Anpassung von Seiten des Designers. Sollten während der Bearbeitungszeit einer Feedback-Runde von Seiten des Designers weitere Änderungswünsche geäußert werden, zählen diese als weitere Feedback-Runde.
An- oder Nachfragen des Designers an den Kunden werden in diese Anzahl von vereinbarten Feedback-Runden nicht mitgezählt.
Sollte der Kunde weitere Änderungswünsche äußern, nachdem die in I. vereinbarten Feedback-Runden aufgebraucht sind, gilt dies als zusätzliche Arbeit außerhalb des vereinbarten Vertrags und wird dementsprechend neu verhandelt und gesondert abgerechnet.
IV. Zustimmungsprozess
Auftrag, Zwischenstände und kreative Bestandteile der Arbeit werden vom Designer als zugestimmt betrachtet, sobald vom Kunden eine schriftliche Zustimmung vorliegt. Der Designer wird dementsprechend die Arbeit fortführen. Wenn zu einem Aspekt der Arbeit, der bereits als zugestimmt galt, weitere Änderungswünsche geäußert werden, kann dies als zusätzliche Arbeit verstanden werden, die gesondert abgerechnet wird.
V. Zahlungen
Der im Auftrag vereinbarte Preis beläuft sich auf XXX€.
Der Preis setzte sich zusammen aus der vom Designer veranschlagten Zeit in Stunden, der Komplexität des Auftrags, den laufenden Kosten des Studios (hauptsächlich in Form von Software-Lizenzen) und der eventuell vereinbarten Abtretung der Urheberrechte an dem im Rahmen des Auftrags produzierten Bildmaterial.
Der Kunde erhält nach der letzten Feedback-Runde beziehungsweise nach Ablauf der maximalen Zeit, in der Feedback-Runden stattfinden können, vom Designer die Rechnung für den Auftrag. Der Rechnungsbetrag wird innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellungsdatum ohne Abzug fällig. Anfallende Bankgebühren sind ggf. vollständig vom Auftraggeber zu übernehmen.
Sollten zusätzlich zu dem hier verfassten Auftrag nachträglich noch zusätzliche Leistungen (zum Beispiel weitere Feedback-Runden) vereinbart werden, dann bleiben der hier in IV. vereinbarte Zahlungszeitpunkt und die Höhe der vereinbarten Zahlung davon unberührt.
Bei komplexeren, regelmäßigen oder zeitlich sehr umfangreichen Aufträgen kann eine Teilvorauszahlung oder Teilzahlung auf halbem Weg vereinbart werden. Zeitpunkt und Höhe der Teilzahlungen werden im Angebot zwischen Designer und Kunde vereinbart.
Die Aufteilung der Zahlungen wird in diesem Fall wie folgt vereinbart:
X Volle Zahlung von XX bei Abschluss des Auftrags (d. h. nach Abschluss aller in I. vereinbarten Leistungen bzw. nach Ablauf der vereinbarten Zeit).
X Vorauszahlung von XX vor Beginn des Auftrags. Zahlung des Restbetrags von XX bei Abschluss des Auftrags (d. h. nach Abschluss aller in I. vereinbarten Leistungen bzw. nach Ablauf der vereinbarten Zeit).
VI. Verspätete Zahlung
Das finale, in I. vereinbarte Bildmaterial in hoher Qualität wird erst nach Eingang der Abschlusszahlung an den Kunden übermittelt. Sollte die vereinbarte Zahlung nicht pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt beim Designer eintreffen, ist der Designer berechtigt, Mahnungen auszustellen und angemessene Mahnkosten zu erheben und ggf. rechtliche maßnahmen einzuleiten.
Wenn mehrere Zahlungszeitpunkte im Projektverlauf vereinbart wurden, dann wird der Designer die nächste Arbeitsphase erst beginnen, wenn die vereinbarte Teilzahlung auf dem Konto des Designers angetroffen ist.
VII. Rücktrittsbedingungen
Beide Parteien, Designer und Kunde, sind jederzeit berechtigt, den Vertrag schriftlich aufzukündigen. Dabei werden nur die Kosten für die bis dahin geleistete Arbeit in Rechnung gestellt. Der Kunde erhält nach geleisteter Teilzahlung das bis dahin fertiggestellte Bildmaterial.
VIII. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Nach Zahlung des vollen in IV. vereinbarten Gesamtbetrags werden die Rechte am finalen erstellten Bildmaterial wie in I. vereinbart an den Kunden übertragen.
Allein zur Bewerbung der eigenen Arbeit bleiben die Nutzungsrechte des Bildmaterials beim Designer. Für alle Vorstufen des finalen Ergebnisses, zum Beispiel Skizzen oder Konzepte, bleiben die Bildrechte vollständig in der Hand des Designers, es sei denn, das wurde in I. anders vereinbart.
IX. Verantwortung des Kunden & Haftungsausschluss
Der Kunde ist verantwortlich, alle notwendigen Informationen und Materialien, die wie in I. vereinbart zur Bearbeitung des Auftrags nötig sind, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Außerdem ist der Kunde verantwortlich, alle Änderungsvorschläge innerhalb der in I. vereinbarten Zeit zu äußern.
Verzug bei allen zuvor genannten Fällen kann zu entsprechenden Änderungen im Zeitplan oder Kürzung des Projekts führen.
Der Designer haftet nicht für Mängel und Lieferverzögerungen, die durch eine mangelhafte oder unvollständige Auftragserteilung oder eine verspätete oder unvollständige Zusendung des zur Bearbeitung des Auftrags notwendigen Materials entstehen. Der Designer haftet nur bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, insgesamt jedoch nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrags. Der Designer haftet nicht für Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn sowie Schäden oder Verzögerungen durch höhere Gewalt oder technische Störungen (z. B. Netzwerk- oder Serverfehler). Ein Recht auf Schadenersatz ist hierbei ausgeschlossen.
Es gelten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Eine Haftung für den Verlust von Daten oder die Verletzung der Datenschutzbestimmungen durch Dritte bei der Übertragung per E-Mail oder Post ist ausgeschlossen.
X. Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien vereinbaren, jedwede nicht-öffentliche Informationen und Zwischenstände der laufenden Arbeit nicht zu vertraulich zu behandeln. Im Verlaufe des Auftrags werden beide Parteien solche Informationen oder Arbeitsmaterialien ausschließlich zur Erfüllung des Auftrags nutzen und, solange nicht in I. anders vereinbart, keine Bestandteile zu veröffentlichen.
XI. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Teile dieses Vertrags unwirksam sein, so ist davon die Gültigkeit der anderen Teile nicht berührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Georgsmarienhütte.